Das marokkanische System zur Bewertung der Produktkonformität basiert teilweise auf dem europäischen CE-System, genau wie die marokkanischen Normen. Dennoch verfügt Marokko über eine eigene Konformitätskennzeichnung CMIM sowie ein Konformitätsüberprüfungsprogramm. Es gibt auch eine separate Funktypgenehmigung ANTR. Generell gehört Marokko zu den Ländern mit halbkomplexen Produktkonformitätsanforderungen.


IMANOR (Institut Marocain de Normalisation) ist das nationale Normungsinstitut Marokkos und für die Normung in Marokko zuständig. Es wurde 2010 gegründet. Seine Aufgaben sind unter anderem:
Die marokkanischen Normen sind in den meisten Fällen mit internationalen und europäischen EN-Normen harmonisiert.
Die CMIM-Kennzeichnung ist eine der Säulen der Produktkonformität in Marokko.
Das Cم (CMIM)-Zeichen bescheinigt die Konformität der in Marokko zum Verkauf angebotenen Produkte mit den entsprechenden Vorschriften. Das Zertifizierungszeichen dient hauptsächlich dazu, die Sicherheit von Industriegütern auf dem marokkanischen Markt zu gewährleisten. In den Betriebstexten sind die gesetzlichen Anforderungen für diese Produkte festgelegt.
Nach Erhalt muss die CMIM-Markenzulassung nicht erneuert werden, solange die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
Der Geltungsbereich des Cم (CMIM)-Zeichens umfasst Industrieprodukte, die unter das Gesetz 24-09 über die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen sowie einige spezifische technische Vorschriften fallen. Insgesamt gibt es drei Produktgruppen, die von diesem Zertifizierungszeichen betroffen sind und Gegenstand bestimmter Ministerialverordnungen sind:
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Elektroprodukte und Spielzeuge den Vorschriften für das Cم-Zeichen entsprechen müssen. Prüfen Sie daher bitte den Anwendungsbereich der entsprechenden Ministerialverordnung, bevor Sie das Logo auf Ihrem Produkt anbringen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind wie folgt zu finden:
Diese drei Erlasse sind identisch mit den folgenden europäischen Richtlinien – Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie und Spielzeugrichtlinie.
Dokumentationsanforderungen
Sie müssen eine technische Datei zusammenstellen und eine Konformitätserklärung erstellen, um die marokkanischen Vorschriften zu erfüllen und das Zeichen Cم (CMIM) an Ihren Produkten anzubringen.
Aus der technischen Dokumentation muss hervorgehen, dass alle relevanten Konformitätsbewertungen erfolgreich durchgeführt wurden und sie muss Informationen über das Produkt selbst enthalten. In diesem Zusammenhang sollte die Dokumentation mindestens folgende Informationen enthalten:
Wie oben erwähnt, können Sie EN-Normen zum Nachweis der Konformität heranziehen. Denn die marokkanischen Normen (NM) sind oft identisch mit den harmonisierten EU-Normen (EN). Bitte beachten Sie, dass in der Konformitätserklärung die NM-Normen und nicht die EN-Normen erwähnt werden müssen. Außerdem muss der technischen Dokumentation eine Querverweistabelle der EN/NM-Normen beigefügt werden. Wenn Sie die letztgenannte Bedingung nicht erfüllen, stellen Sie sicher, dass die technische Dokumentation die Konformität des Produkts mit den marokkanischen Normen belegt. Verweise auf die NM-Normen finden Sie beim marokkanischen Institut für Normung (IMANOR).
Die technische Dokumentation muss entweder auf Arabisch, Französisch oder Englisch verfasst sein, während die Konformitätserklärung auf Arabisch oder Französisch verfasst sein muss. Alle für Endbenutzer bestimmten Informationen (z. B. Gebrauchsanweisungen) müssen gemäß Artikel 31 des Gesetzes 24-09 mindestens auf Arabisch verfasst sein.
CMIM-Kennzeichnung
Ab Januar 2020 liegt die Verantwortung für die Anbringung der Cم (CMIM)-Kennzeichnung auf der Oberfläche eines Produkts ausschließlich beim Hersteller. Dies bedeutet, dass die Produkte vor der Einfuhr nach Marokko vollständig konform und ausreichend gekennzeichnet sein müssen.
Bis zum 31. Dezember 2019 konnten auch Importeure Produkte kennzeichnen, sofern sie dazu berechtigt waren.
Beim Anbringen des CMIM-Zeichens auf Produkten müssen Sie folgende Kennzeichnungsanforderungen beachten:
Die europäische CE-Kennzeichnung kann nicht anstelle der Cم-Kennzeichnung (CMIM) verwendet werden. Die CE-Kennzeichnung ist eine europäische Produktzertifizierungskennzeichnung, die für verschiedene auf dem EU-Binnenmarkt verkaufte Produkte obligatorisch ist und die marokkanische Cم-Kennzeichnung nicht ersetzen kann. Ihre Produkte müssen daher der Cم-Kennzeichnung entsprechen, um auf dem marokkanischen Markt verkauft werden zu können.
Beachten Sie jedoch, dass der marokkanische Regulierungsprozess vereinfacht ist, wenn Ihre Waren bereits CE-konform sind. In einem solchen Fall sollten Sie Folgendes tun:
Parallel zum Cم (CMIM)-Zeichen hat das marokkanische Ministerium für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft (MCINET) kürzlich ein Programm zur „Verifizierung der Konformität (VoC)“ eingeführt, um zu zertifizieren, dass nach Marokko importierte Produkte den nationalen Vorschriften für Produktqualität und -sicherheit entsprechen. Das VoC-Programm ist seit dem 1. Februar 2020 in Kraft und wurde im Mitteilung des Industrieministers vom 16.12.2019.
Bestimmte Verbraucher- und Industrieprodukte, die für den Import nach Marokko bestimmt sind, müssen gemäß den lokalen NM-Standards geprüft werden, die teilweise mit ISO- oder EN-Standards harmonisiert sind. Eine Vorversandinspektion muss entweder im Exportland oder auf marokkanischem Territorium (Bestimmungsortinspektion) durchgeführt werden – abhängig von den regulierten Produktkategorien (siehe „Produkte im Geltungsbereich“ oben). In beiden Fällen endet die Konformitätsbewertung mit einem Konformitätszertifikat (CoC), das belegt, dass die Produkte den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Je nach Art und Häufigkeit der Importe können drei verschiedene Zertifizierungswege gewählt werden.
Das Programm überprüft die Konformität aller regulierten Produkte in den jeweiligen Exportländern in einer Reihe von Sektoren, darunter:
Für bestimmte Produkte ist eine Überprüfung vor Ort durch eine Inspektion am Bestimmungsort erforderlich.
Diese sind:
Die an ein öffentliches Netzwerk und an Funkanlagen anzuschließenden Telekommunikationsgeräte unterliegen einer Vorabzulassung durch die National Telecommunications Regulatory Agency (ANRT).
Für den Antrag auf Baumusterzulassung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Diese Anfrage kann elektronisch an ANRT gesendet werden.
Die Bauartzulassung wird für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Die ANRT-Zertifizierungsstandards basieren auf den europäischen EN-Normen gemäß der RED-Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU, die Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit, EMV und die effiziente Nutzung von Funkfrequenzen definiert.
Die Kennzeichnung ist obligatorisch und muss gemäß ANRT/DG/Nr. 12/04 (Dez. 2014) für alle importierten und zugelassenen Endgeräte oder Funkanlagen durchgeführt werden.
Jedes zugelassene Endgerät oder jede zugelassene Funkanlage muss vor der Vermarktung gemäß der Entscheidung ANRT/DG/Nr. 12/04 vom 29. Dezember 2004 mit einem nicht entfernbaren Etikett versehen werden (siehe Muster in Anhang 4).
Alle für den öffentlichen Verkauf bestimmten Geräte, die nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, gelten als nicht autorisiert.