Die Produktkonformität in Kenia wird durch verschiedene Vorschriften und Standards geregelt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit der auf dem Markt erhältlichen Waren zu gewährleisten. Die kenianische Regierung spielt durch das Kenya Bureau of Standards (KEBS) eine entscheidende Rolle bei der Festlegung und Durchsetzung dieser Standards.
Eine der wichtigsten Vorschriften ist der Kenya Standards Act, der KEBS ermächtigt, nationale Standards zu entwickeln, aufrechtzuerhalten und deren Einhaltung zu fördern. Produkte müssen diese Standards einhalten, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Spezifikationen, einschließlich Sicherheit, Leistung und Kennzeichnung, erfüllen.
Importierte Produkte werden an verschiedenen Punkten der Lieferkette einer genauen Prüfung unterzogen. Importeure müssen häufig ein Konformitätszertifikat (CoC) von anerkannten Konformitätsbewertungsstellen einholen. Diese Zertifikate bestätigen, dass die Produkte den kenianischen Standards entsprechen, bevor sie auf den Markt kommen. Das CoC ist ein wichtiges Dokument für die Zollabfertigung und dient als Konformitätsnachweis.


Die staatliche Regulierungsbehörde in Kenia, die befugt ist, Normen für Produkte, Messungen, Materialien und industrielle Prozesse auszuarbeiten und diese auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das Bureau of Standards (KEBS), das dem kenianischen Ministerium für Handel und Industrialisierung untersteht.
KEBS führt für unterschiedliche Produktkategorien Produktprüfungen durch und nimmt Zertifizierungen vor.
KEBS ist durch den Rechtshinweis Nr. 78 vom 15. Juli 2005 dazu verpflichtet, importierte Produkte entweder im Lieferland oder am Einfuhrhafen in Kenia zu prüfen und zu zertifizieren (d. h. Bestimmungsinspektion). KEBS führt daher gemäß dem Rechtshinweis Nr. 78 ein Programm zur Überprüfung der Konformität mit Normen vor dem Export (PVoC) durch, um sicherzustellen, dass bestimmte Produkte im Lieferland einer obligatorischen Prüfung unterzogen werden.
Konformitätsbewertung: Alle regulierten Importprodukte müssen vor dem Versand ein Konformitätszertifikat (CoC) einholen, das von autorisierten Länderbüros zur Konformitätsüberprüfung vor dem Export (PvoC) ausgestellt wurde (Programme, die von externen Prüfagenturen verwaltet werden), sowie ein Importstandardzeichen (ISM).
Bei allen Produkten, die ohne die obligatorischen CoC- und ISM-Zertifikate an den Einreisepunkten nach Kenia eintreffen, kann es zu Verzögerungen oder sogar zu einem Einfuhrverbot ins Land kommen.
Seit dem 1. August 2015 entwickelt und implementiert KEBS sichere Gütesiegel/-aufkleber, die mit Track-and-Trace-Software ausgestattet sind. Ziel des Projekts war es, die Gütesiegel von KEBS vor Fälschungen zu schützen und ein System zur Echtzeitvalidierung und -überprüfung von Waren, die mit den Gütesiegeln von KEBS gekennzeichnet sind, vor Ort zu etablieren. Das System gibt Verbrauchern vor dem Kauf die Gewissheit, dass die Waren echt und gültig zertifiziert sind.
Das ISM bezieht sich auf bestimmte Sendungen. Die Kennzeichnung muss bei allen Produkten angebracht werden, die Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Lebensmittel und Nahrungsmittel, elektrische Armaturen, Elektrogeräte und Zubehör sowie Babyprodukte und Spielzeug haben können. Trotz dieser gesetzlichen Anforderungen gibt es auf dem kenianischen Markt jedoch eine große Menge gefälschter und gefälschter Produkte, was auf informelle, weitreichende Vereinbarungen mit den Zollbehörden zurückzuführen ist.
Alle importierten Produkte, die auf dem lokalen Markt verkauft werden sollen, unterliegen dem ISM-System. Alle Importeure müssen Import Standardization Mark (ISM)-Aufkleber direkt bei KEBS kaufen und diese beantragen, indem sie Kopien des Konformitätszertifikats, des Importerklärungsformulars und des Zollformulars bei KEBS einreichen.
Die Communications Authority of Kenya (CA) ist befugt, alle Telekommunikationsgeräte zu genehmigen und abzunehmen, die für den Betrieb in den öffentlichen Telekommunikationsnetzen Kenias bestimmt sind, sowie Funkgeräte für den Einsatz im Land. Die Typgenehmigung wird nur einmal und unabhängig für jedes Gerätemodell durchgeführt.
Genehmigungspflichtige Geräte
Alle Kommunikationsgeräte, die zum Senden, Verarbeiten oder Empfangen von Informationen innerhalb des öffentlichen Telekommunikationsnetzes bestimmt sind, unterliegen der Typgenehmigung durch die Behörde. Die Typgenehmigung wird für jedes Gerätemodell nur einmal erteilt.
Beispiele für die besagte Kommunikationsausrüstung sind unter anderem:
Alle Unternehmen, die Kommunikationsgeräte in Kenia vermarkten/verkaufen oder verwenden möchten, müssen eine Typgenehmigung/Abnahme dieser Geräte beantragen.
Nur ordnungsgemäß lizenzierte Unternehmen sind berechtigt, Kommunikationsgeräte zu vermarkten/verkaufen. Allerdings müssen sie für jedes Gerätemodell, das sie verkaufen möchten, zunächst eine Typgenehmigung der Behörde einholen.