Frankreich: PFAS-Verbot

 

Am 4. April verabschiedete das französische Parlament einstimmig einen Gesetzentwurf, der die Herstellung, Einfuhr und den Verkauf bestimmter Produkte, die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, ab dem 1. Januar 2026 verbietet. Das Verbot betrifft Kosmetikprodukte, Skiwachs und Textilprodukte, ausgenommen Schutzkleidung für Sicherheitspersonal und zivile Sicherheit. Textilien fallen ab dem 1. Januar 2030 unter das Verbot. Ursprünglich waren Küchenutensilien in den Verbotsvorschlag einbezogen, wurden jedoch aufgrund des Widerstands der Kochgeschirrindustrie, die traditionell Perfluoroctansäure (PFOA) in antihaftbeschichtetem Kochgeschirr verwendet, aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

Darüber hinaus erwägt die Europäische Union ein mögliches kontinentalweites Verbot von PFAS, das bereits 2026 in Kraft treten soll. Gleichzeitig ändert sich das regulatorische Umfeld in Bezug auf PFAS in den Vereinigten Staaten ständig, da sowohl bundesstaatliche Regulierungsmaßnahmen als auch ein Flickenteppich staatlicher Gesetze den Einsatz von PFAS in verschiedenen Verbraucherprodukten verbieten. Dies unterstreicht, wie wichtig es für US-Unternehmen ist, insbesondere für solche, die auf internationalen Verbraucherproduktmärkten tätig sind, über regulatorische Veränderungen in inländischen und ausländischen Rechtsräumen auf dem Laufenden zu bleiben. Solche Unternehmen sollten proaktiv die erforderlichen Maßnahmen prüfen, wie etwa den Ersatz PFAS-haltiger Materialien und die Einholung von Zertifizierungen bei Vorlieferanten, um die Einhaltung der Marktvorschriften und Industriestandards sicherzustellen und so potenzielle Haftungen zu mindern.

Um mehr über die Einhaltung chemischer Vorschriften und PFAS-Verbote zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

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