UmfeldIndienIndien: Vorschriften zur Kunststoffabfallbewirtschaftung (Änderung), 2024

Indien: Vorschriften zur Kunststoffabfallbewirtschaftung (Änderung), 2024

 

Indien hat eine Änderung seiner Vorschriften zur Entsorgung von Kunststoffabfällen veröffentlicht.

In den Regeln wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, beispielsweise neue Definitionen:

biologisch abbaubare Kunststoffebezeichnet Kunststoffe (ausgenommen kompostierbare Kunststoffe), die in bestimmten Umgebungen wie Erde, auf Mülldeponien, im Klärschlamm, im Süßwasser oder im Meer durch biologische Prozesse abgebaut werden, ohne dass Mikroplastik oder sichtbare, erkennbare oder giftige Rückstände mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt zurückbleiben;

Importeurbezeichnet eine Person, die für gewerbliche Zwecke Kunststoffverpackungen oder Waren mit Kunststoffverpackungen oder Tragetaschen oder Kunststofffolien oder ähnlichem Material oder Kunststoffrohstoffe, auch in Form von Harz oder Pellets, oder Zwischenmaterialien zur Herstellung von Kunststoffverpackungen, wie Folien oder Vorformlinge, einführt;

Herstellerbezeichnet und umfasst eine Person, die in der Produktion von Kunststoffrohstoffen, einschließlich kompostierbaren Kunststoffen und biologisch abbaubaren Kunststoffen, tätig ist;

Herstellerbezeichnet eine Person, die mit der Herstellung von Kunststoffverpackungen befasst ist; und umfasst eine Person, die mit der Herstellung von Zwischenmaterial befasst ist, das für die Herstellung von Kunststoffverpackungen verwendet wird, sowie Personen, die im Auftrag von Markeninhabern Produkte unter Verwendung von Kunststoffverpackungen oder im Rahmen ähnlicher Vereinbarungen herstellen;

Darüber hinaus werden einige neue Verpflichtungen eingeführt, darunter:

  •   Der Hersteller darf keinen Kunststoff zur Verwendung als Rohstoff an einen Produzenten oder Verkäufer verkaufen, bereitstellen oder vermitteln, der nicht gemäß diesen Vorschriften registriert ist.
  •   Die Herstellung von Tragetaschen und Waren, die unter Unterregel (3) fallen, darf aus kompostierbarem oder biologisch abbaubarem Kunststoff erfolgen, vorbehaltlich der in diesen Regeln und den Vorschriften der Food Safety and Standards Authority of India für Lebensmittelkontaktanwendungen festgelegten Kennzeichnungs- und Etikettierungspflicht. Die Hersteller von kompostierbarem oder biologisch abbaubarem Kunststoff oder Waren, die unter diese Regeln fallen, müssen vor der Vermarktung oder dem Verkauf ein Zertifikat des Central Pollution Control Board einholen.
  •   Der Hersteller von Waren aus kompostierbaren oder biologisch abbaubaren Kunststoffen muss der zentralen Umweltschutzbehörde die Menge der auf den Markt gebrachten Waren sowie die Menge des vor dem Verbraucher erzeugten Abfalls melden.
  •   Jeder Hersteller von Waren aus Kunststoff oder Teilen davon muss die Verarbeitung des vor dem Verbrauch anfallenden Kunststoffabfalls sicherstellen, der in Form von Ausschuss- oder Müllmaterial im Stadium der Herstellung entsteht, und der jeweilige Hersteller muss dies dem zuständigen staatlichen Amt für Umweltschutz oder Ausschuss für Umweltschutz melden.
  •   und andere.

Um mehr über die Umweltschutzbestimmungen in Indien zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

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Kunstlaan / Avenue des Arts 56, Brüssel

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