Belgien: Königlicher Erlass zu Einweg-Plastiktüten und Etiketten auf Mehrwegflaschen
Dieser Entwurf eines königlichen Dekrets zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen bestimmter Einwegartikel zu mildern und einzudämmen, während gleichzeitig die Einführung wiederverwendbarer Alternativen gefördert und der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt wird. Zu seinen Zielen gehört auch die Integration der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG in nationales Recht.
Dieser Entwurf des königlichen Erlasses verbietet in erster Linie die Markteinführung von leichten Plastiktüten mit Griffen, die allgemein als „Tragetaschen“ bekannt sind, mit Ausnahme von extrem leichten Plastiktüten, wiederverwendbaren Plastiktüten, die der Norm NBN EN 13429 entsprechen, und Taschen, die aus Sicherheitsgründen an Flughäfen verteilt werden. Darüber hinaus schreibt er vor, dass Etiketten und andere Markierungen auf Mehrweg-Glasflaschen sowie die Klebstoffe, mit denen diese Etiketten befestigt werden, leicht entfernbar sein müssen, wenn die Flaschen auf den Markt gebracht werden. Diese Anforderung schließt Mehrwegflaschen aus, die in einem geschlossenen Pfandsystem enthalten sind.
Für weitere Informationen zu Umweltschutzvorschriften innerhalb der EU wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

