ChemikalienEUEU: Grenzwert für persistenten organischen Schadstoff HBCDD

EU: Grenzwert für persistenten organischen Schadstoff HBCDD

 

Ziel der EU-Kommission ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem sie die Produktion und Verwendung von POPs gemäß der Stockholmer Konvention untersagt oder einschränkt.

Sie hat einen neuen Rechtsakt zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe veröffentlicht. Er ändert den Grenzwert für das Vorhandensein von HBCDD als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen.

Hintergrund:

Artikel 1 der Verordnung (EU) 2019/1021, auch bekannt als „POP-Verordnung“, zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) zu schützen, indem die Herstellung, Markteinführung und Verwendung von Stoffen, die unter das Stockholmer Übereinkommen über POP fallen, entweder verboten, rasch aus dem Verkehr gezogen oder reguliert wird.

Hexabromcyclododecan (HBCDD) wird in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 ausdrücklich erwähnt (im Folgenden „HBCDD-Eintrag“). Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der POP-Verordnung legt der HBCDD-Eintrag in Anhang I einen Grenzwert von 100 mg/kg (0,011 TP3T nach Gewicht) für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (UTC) von HBCDD in Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen oder als Bestandteile in flammhemmenden Erzeugnissen fest. Dieser Grenzwert, wie in Punkt 1 der vierten Spalte des HBCDD-Eintrags angegeben, unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung.

HBCDD gilt als persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Substanz. In einem früheren Zulassungsdossier gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) kam der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Schluss, dass die Eigenschaften PBT und sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Risikoabschätzung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen. Daher erweist sich die Festlegung einer abgeschätzten Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) für HBCDD mit ausreichender Zuverlässigkeit als schwierig.

HBCDD fällt in die Kategorie der bromierten Flammschutzmittel und dient als additiver Flammschutz, der chemisch nicht an die Kunststoffmatrix gebunden ist. Historisch gesehen war es ein Hauptflammschutzmittel in Polystyrol-Dämmstoffen wie expandiertem Polystyrol (EPS) und extrudiertem Polystyrol (XPS). Darüber hinaus wird HBCDD in Textilien, Verpackungsmaterialien (EPS) und hochschlagfestem Polystyrol (HIPS) für elektrische und elektronische Zwecke verwendet.

Innerhalb der EU wurden Produktion, Markteinführung und Verwendung von HBCDD zwischen 2014 und 2016 weitgehend eingestellt. Derzeitige Zulassungen sind auf HBCDD in EPS-Artikeln beschränkt, die vor dem 21. Februar 2018 in Gebäuden verwendet wurden, sowie auf HBCDD in XPS-Artikeln, die vor dem 23. Juni 2016 in Gebäuden verwendet wurden. Alle im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens gewährten Ausnahmen für die Produktion und Verwendung von HBCDD sind im November 2019 ausgelaufen.

Aufgrund früherer und laufender Recyclingaktivitäten ist HBCDD in recycelten Kunststoffen und daraus hergestellten Produkten in Konzentrationen von minimal bis über 1.000 mg/kg vorhanden. Es gibt Bedenken hinsichtlich der unbeabsichtigten Verwendung von eingeschränkten bromierten Flammschutzmitteln, einschließlich HBCDD, in neuen Anwendungen von recycelten Polymermaterialien, die ursprünglich flammhemmend behandelt wurden. Diese Bedenken erstrecken sich auf Produkte wie Kinderspielzeug, Artikel für den Kontakt mit Lebensmitteln und Polystyrolverpackungen. Während die aktuellen EPS-Recyclingraten begrenzt sind, wird in den kommenden Jahrzehnten ein signifikantes Wachstum beim Recycling von EPS-Isoliermaterial aus Abbrucharbeiten erwartet, unterstützt durch neue umweltfreundliche Technologien wie lösemittelbasierte Recyclingverfahren.

Zur Bestimmung des Brom- bzw. HBCDD-Gehalts werden analytische Techniken wie Röntgenfluoreszenzspektroskopie (XRF) und Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) eingesetzt. XRF ermöglicht eine schnelle und routinemäßige Überprüfung von Chargen, während GC-MS in der Regel weniger häufig und regelmäßig eingesetzt wird. Die aktuellen Bestimmungsgrenzen beider Methoden verhindern jedoch eine erhebliche Reduzierung des UTC-Grenzwerts für HBCDD und erschweren damit eine zuverlässige Überprüfung.

Um mehr über die EU-Vorschriften für Chemikalien zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

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