Indien: FAQs zu Qualitätskontrollaufträgen für Schuhprodukte
Indien hat ein neues FAQ-Dokument zur Qualitätskontrollverordnung für Schuhprodukte veröffentlicht.
Darin wird unter anderem Folgendes erklärt:
Das Department for Promotion of Industry and Internal Trade (DPIIT) des indischen Handelsministeriums hat drei QCOs herausgegeben, mit denen 27 Produkte der obligatorischen BIS-Zertifizierung unterzogen werden. Dabei handelt es sich um die folgenden:
Persönliche Schutzausrüstung – Schuhe QCO: 3 Produkte
Schuhe aus Leder und anderen Materialien Schuhe QCO: 11 Produkte
Schuhe aus Vollgummi und Vollpolymermaterial QCO: 13 Produkte
Unter den 27 Produkten, die unter diese drei QCOs fallen, sind auch die folgenden Schuhkomponenten abgedeckt: Vollgummi und ausschließlich Polymermaterialien und deren Komponenten, Vollgummi und ausschließlich Polymermaterialien und deren Komponenten, Vollgummi und ausschließlich Polymermaterialien und deren Komponenten, Vollgummi und ausschließlich Polymermaterialien und deren Komponenten.
Die indischen Normen für diese Produkte können auf der BIS-Website www.bis.gov.in unter der Registerkarte „Standards > Download Indian Standards“ abgerufen werden. Sie werden dann zum Standards-BIS-Portal weitergeleitet: https://standardsbis.bsbedge.com/.
Die BIS-Zertifizierung wird einem Produktionsstandort und nicht einem Unternehmen gewährt. Daher muss für jeden Produktionsstandort eine separate Zertifizierung (Lizenz) eingeholt werden (Produktionsstandort(e) bezeichnet die Standorte, die entweder Eigentum des Antragstellers sind oder nicht, an denen ein Teil der Produktionstätigkeit stattfindet, und umfasst die Standorte, an denen die letzte Produktionstätigkeit durchgeführt wird und an denen das Standardzeichen verwendet oder angebracht werden soll).
BIS vergibt im Rahmen des „Foreign Manufacturers Certification Scheme (FMCS)“ auch Zertifizierungen an ausländische Hersteller. Einzelheiten, einschließlich des Antragsverfahrens, der Formulare usw., finden Sie auf der BIS-Website www.bis.gov.in unter „Konformitätsbewertung > FMCS“.
Alle Ausnahmen wie die Nichtanwendbarkeit der Verordnung auf bestimmte Produkte, Produkte, die für den Export bestimmt sind, die Verlängerung des Datums des Inkrafttretens der QCO usw. fallen in den Zuständigkeitsbereich des zuständigen Ministeriums (Regulierungsbehörde), das die QCO bzw. DPIIT im Fall von Schuhen herausgegeben hat. Wo Ausnahmen zulässig sind, werden diese in der jeweiligen QCO selbst klar dargelegt, z. B. die Ausnahme für Produkte, die für den Export bestimmt sind.
Um mehr über die gesetzlichen Anforderungen für Schuhe und andere Produkte in Indien zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

