ChinaSpielzeugeChina: Aktualisierte Sicherheitsstandards für Spielzeug

China: Aktualisierte Sicherheitsstandards für Spielzeug

 

China hat vor kurzem mehrere Sicherheitsstandards für Spielzeug veröffentlicht. Diese sind:

  • Nationaler Standard der Volksrepublik China, Sicherheit von Spielzeug - Teil 1: Basiscode (verfügbar HIER)
  • Nationaler Standard der VR China, Sicherheit von Spielzeugen - Teil 2: Sicherheit von Spielzeugen – Teil 2: Mechanische und physikalische Eigenschaften (verfügbar HIER)
  • Nationaler Standard der Volksrepublik China, Sicherheit von Spielzeug - Teil 3: Entflammbarkeit (verfügbar HIER)
  • Nationale Norm der Volksrepublik China, Sicherheit von Spielzeugen — Teil 4: Migration bestimmter Elemente (verfügbar HIER)

Der erste legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Spielzeug fest, darunter mechanische und physikalische Eigenschaften, Explosions- und Entflammbarkeitseigenschaften, chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Hygieneanforderungen, Strahlungseigenschaften und Kennzeichnungsanforderungen. Es gilt für alle Spielzeuge (einschließlich Test- und Gratisgeschenke), also alle Produkte oder Materialien, die für den Einsatz beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder eindeutig vorgesehen sind, sowie für Produkte, die für den Einsatz durch Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind, die nicht speziell zum Spielen konzipiert sind, aber Spielwerte haben.

Der Zweite eins legt mechanische und physikalische Sicherheitsanforderungen für Spielzeug fest, einschließlich akzeptabler Kriterien für strukturelle Eigenschaften von Spielzeug, wie Form, Größe, Kontur, Abstand sowie Parameteranforderungen für die Leistung bestimmter Spielzeuge. Es gilt für alle Spielzeuge (einschließlich Test- und Gratisgeschenke), d. h. alle Produkte oder Materialien, die für den Einsatz beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder eindeutig vorgesehen sind, sowie Produkte, die nicht speziell zum Spielen konzipiert sind, aber Spielwerte aufweisen und für den Einsatz durch Kinder unter 14 Jahren vorgesehen sind.

Der dritte legt die Kategorien brennbarer Materialien fest, die in allen Spielzeugen verboten sind, sowie Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit bestimmter Spielzeuge, die mit kleinen Zündquellen in Kontakt kommen können.

Der vierte legt maximal zulässige Konzentrationen sowie Methoden zur Probenahme, Extraktion und Bestimmung der Migration der Elemente Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen aus Spielzeugmaterialien und Spielzeugteilen fest.

Für die Migration der Elemente aus den folgenden Spielzeugmaterialien sind maximal zulässige Grenzwerte festgelegt:

— Beschichtungen aus Farben, Firnen, Lacken, Druckfarben, Polymeren und ähnlichen Beschichtungen;

— Polymere und ähnliche Werkstoffe, einschließlich Laminate, ob textilverstärkt oder nicht, ausgenommen jedoch andere Textilien und Vliesstoffe;

— Papier und Pappe;

— natürliche, künstliche oder synthetische Textilien;

— Glas-/Keramik-/Metallwerkstoffe;

— andere Materialien, ob durchgefärbt oder nicht (z. B. Holz, Faserplatten, Hartfaserplatten, Knochen und Leder);

— Materialien, die dazu bestimmt sind, Spuren zu hinterlassen (z. B. Graphitmaterialien in Bleistiften und flüssige Tinte in Kugelschreibern);

— formbare Modelliermaterialien, einschließlich Modelliermassen und Gele;

— Farben zur Verwendung als solche im Spielzeug, einschließlich Fingerfarben, Firnisse, Lacke, Pulverglasuren und ähnliche Materialien in fester oder flüssiger Form.

Die Anforderungen in diesem Dokument gelten für folgende Spielzeuge und Spielzeugkomponenten sowie Spielzeugmaterialien:

— sämtliches Spielzeug, das für den Kontakt mit Lebensmitteln oder dem Mund bestimmt ist, sowie kosmetisches Spielzeug und als Spielzeug eingestufte Schreibgeräte, unabhängig von einer Alterseinstufung oder Altersempfehlung;

— sämtliches Spielzeug, das für Kinder unter 72 Monaten bestimmt oder geeignet ist;

— barrierefreie Beschichtungen, unabhängig von einer Alterseinstufung oder Altersempfehlung;

— zugängliche Flüssigkeiten, Pasten, Gele (z. B. flüssige Farben, Modelliermassen), unabhängig von einer Alterseinstufung oder Altersempfehlung.

Nicht inbegriffen sind Verpackungsmaterialien, sofern sie nicht zur Aufbewahrung bestimmt sind (z. B. Kartons, Behälter) oder Teil des Spielzeugs sind bzw. einen Spielwert haben.

Um mehr über die gesetzlichen Anforderungen für Spielzeug in China und weltweit zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

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Kunstlaan / Avenue des Arts 56, Brüssel

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