EU: Neue Spielzeugsicherheitsverordnung!
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Sicherheit von Spielzeug vorgelegt und gleichzeitig die Richtlinie 2009/48/EG aufgehoben. Diese neue Verordnung soll die Richtlinie 2009/48/EG ersetzen, die die Kriterien festlegte, die Spielzeuge erfüllen müssen, um auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Insbesondere führt sie eine Reihe allgemeiner Verbote der schädlichsten Chemikalien in Spielzeugen ein und schreibt die Erstellung eines Produktpasses mit Konformitätsinformationen für Spielzeuge vor.
Diese Verordnung wird voraussichtlich etwa 2024–2025 in Kraft treten und 2027 oder 2028 mit der Umsetzung beginnen. Bislang unterlagen Spielzeuge der Richtlinie 2009/48/EG, die Sicherheitsnormen für in der EU verkaufte Spielzeuge festlegt, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt werden. Ziel ist es, den freien Verkehr von Spielzeugen im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Bei einer Evaluierung der Richtlinie durch die Kommission wurden seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2009 mehrere Mängel bei ihrer praktischen Anwendung festgestellt. Insbesondere wurden Mängel bei der Gewährleistung eines hohen Kinderschutzniveaus vor potenziellen Risiken im Zusammenhang mit Spielzeug, insbesondere vor schädlichen Chemikalien, festgestellt. Darüber hinaus wurde bei der Evaluierung festgestellt, dass die Durchsetzung der Richtlinie insbesondere im Zusammenhang mit Online-Verkäufen nicht effektiv war, was dazu führte, dass auf dem Unionsmarkt weiterhin viele unsichere Spielzeuge erhältlich waren.
Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) forderte eine Ausweitung des allgemeinen Ansatzes gegenüber schädlichen Chemikalien mit Schwerpunkt auf vorbeugenden Verboten, um Verbraucher, gefährdete Gruppen und die Umwelt konsequenter zu schützen. Die CSS plädierte insbesondere für eine Stärkung der Bestimmungen der Richtlinie zum Schutz vor den Risiken der schädlichsten Chemikalien sowie für die Berücksichtigung möglicher Chemikalienkombinationen. Während die Richtlinie bereits ein allgemeines Verbot von Stoffen in Spielzeugen enthält, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) sind, deckt sie andere bedenkliche Stoffe wie endokrine Disruptoren oder solche, die das Immun-, Nerven- oder Atmungssystem beeinträchtigen, nicht ab.
Am 16. Februar 2022 verabschiedete das Europäische Parlament fast einstimmig einen Bericht, in dem die Kommission aufgefordert wurde, die Richtlinie zu überarbeiten, um den Schutz von Kindern vor chemischen Risiken zu verbessern, die mit dem Internet verbundenen Risiken im Rahmen des EU-Rechts anzugehen und die Durchsetzung, insbesondere im Hinblick auf Online-Verkäufe, zu verbessern.
Darüber hinaus skizzierte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 16. März 2023 zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU Strategien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, darunter ein funktionierender Binnenmarkt und die Digitalisierung. Diese Themen sind in den vorliegenden Vorschlag eingeflossen.
Um die im Evaluierungs- und Folgenabschätzungsbericht ermittelten Probleme anzugehen und sich an den CSS der Kommission anzupassen, zielt dieser Vorschlag darauf ab, zwei zentrale Probleme der Richtlinie zu lösen. Erstens soll der Kinderschutz vor gefährlichen Chemikalien in Spielzeug verbessert werden, indem die Befugnisse der Kommission zur Änderung der Richtlinie im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnisse erweitert werden. Zweitens soll die Verbreitung nicht konformer Spielzeuge auf dem EU-Markt, die Risiken für Kinder bergen, eingedämmt werden. Die Einführung eines Produktpasses ist eine der neuen Maßnahmen der Verordnung, die die Anzahl nicht konformer Spielzeuge auf dem Unionsmarkt verringern soll, einschließlich der online verkauften Spielzeuge. Diese Verordnung wird sicherstellen, dass jedes beim Zoll vorgelegte Spielzeug nur dann auf den Unionsmarkt gelangen kann, wenn es über einen entsprechenden Produktpass verfügt, wodurch die Einhaltung der Sicherheitsnormen gewährleistet wird.
Durch die Annahme des von der Kommission vorgeschlagenen „Produktpasses“ für Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte („ESPR“) wird die Konsistenz des Produktpasses im Rahmen beider Verordnungen gewahrt und es können Synergien erzielt werden, wenn Spielzeuge unter delegierte Rechtsakte im Rahmen der ESPR fallen.
Um mehr über die Spielzeugkonformität und Spielzeugsicherheit in der EU und weltweit zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

