VerpackungSaudi-Arabien: Neue Verpackungsverordnung

Saudi-Arabien: Neue Verpackungsverordnung

 

Saudi-Arabien hat eine neue technische Verordnung für Verpackungen veröffentlicht

Es regelt unter anderem die Pflichten der Lieferanten, die Kennzeichnung, die Verfahren zur Konformitätsbewertung, die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden, die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden, Verstöße und Strafen, allgemeine Bestimmungen, Übergangsbestimmungen, die Veröffentlichung von Anhängen (Normenlisten, HS-Code, Liste, das Identifikationssystem für Verpackungsmaterialien, Formulare zur Konformitätsbewertung (Konformitätserklärung des Lieferanten).

Die technischen Vorschriften gelten für alle Arten von Verpackungsprodukten aus Papier, Pappe, Kunststoff, Glas, Holz, Metall oder Geweben, die zum Verpacken, Schützen, Handhaben und Ausstellen von Produkten verwendet werden.

Der Lieferant muss unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Erfüllung der technischen Anforderungen der in Anhang (1) der Verordnung aufgeführten einschlägigen Standardspezifikationen (meist basierend auf ISO-Normen)
  • Verpflichten Sie sich, die in dieser technischen Vorschrift geforderte Konformitätsbewertung durchzuführen.
  • Stellen Sie Informationen zu potenziellen Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken bereit, um vorbeugende Maßnahmen gegen alle von den betreffenden Parteien ausgehenden Risiken ergreifen zu können.
  • Gestalten Sie das Produkt so, dass es nicht gegen die im Königreich vorherrschenden öffentlichen und islamischen Werte und Moralvorstellungen verstößt.
  • Gestalten Sie das Produkt so, dass es die Wiederverwendung unterstützt und das Recycling fördert, vorausgesetzt, die Art des Materials oder Werkstoffs ist auf dem Produkt klar angegeben.
  • Bereitstellung von Informationen zur Toxizität oder Gefährlichkeit von Verpackungsmaterialien und den bei ihrer Herstellung verwendeten Komponenten.
  • Das Produkt oder die Datenkarte muss eine Nummerierung oder Kennzeichnung aufweisen, die die Art des Materials oder der Materialien angibt, aus denen es hergestellt wurde, um die Wiederverwendung, das Recycling oder die Sammlung gemäß Anlage (2) zu erleichtern.
  • Reduzieren Sie Größe und Gewicht der Verpackung bei der Herstellung auf ein Minimum, das zur Konservierung des Produkts ausreicht, ohne die Sicherheit und Gesundheit zu beeinträchtigen.
  • Stellen Sie das Produkt so her, dass das Vorhandensein von Schadstoffen oder anderen gefährlichen Stoffen (die bereits als Komponenten des Produkts oder eines seiner Teile vorhanden sind) in Emissionen, Asche, beim Verbrennen oder Vergraben von Abfällen (auf ein Minimum) reduziert wird.

Den vollständigen Text der Verordnung auf Arabisch finden Sie HIER.

Um mehr über Umwelt- und Verpackungsvorschriften zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

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