EU: Aktualisierungen der Weinkennzeichnungsvorschriften
Mit der Verordnung (EU) 2021/2117 wurden bestimmte Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Bezug auf die Aufmachung und Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen geändert. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Vorschriften für die Angabe und Bezeichnung der Zutaten von Weinbauerzeugnissen, für die Aufmachung und Verwendung von Kennzeichnungsangaben und für die Bedingungen festzulegen, die bei einem Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe einzuhalten sind.
Einer dieser delegierten Rechtsakte, die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission hinsichtlich Anträgen auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, des Einspruchsverfahrens, der Verwendungsbeschränkungen, der Änderungen der Produktspezifikationen, der Aufhebung des Schutzes sowie der Kennzeichnung und Aufmachung, wird nun geändert.
Die Änderungen betreffen unter anderem folgende Themen:
- die Ausnahmeregelung, wonach das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Behälter von Weinbauerzeugnissen im gleichen Sichtfeld anzugeben ist;
- die Vorschriften über die Angabe des Zutatenverzeichnisses von Weinbauerzeugnissen;
- die Bedingungen für die Verwendung bestimmter Begriffe;
- Regelung über die Aufmachung von Schaumweinen.
Darüber hinaus sieht sie eine Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 hinsichtlich des Inhalts des einzigen Begleitdokuments für die Einfuhr von Weinbauerzeugnissen (das „Dokument VI-1“) gemäß Artikel 20 und des Inhalts des Auszugs (der „Auszug VI-2“) vor, um der Verpflichtung zur Führung des Zutatenverzeichnisses nachzukommen.
Der vollständige Text der Änderungen ist verfügbar HIER.
Um mehr über die EU-Weinverordnung zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

