Vereinigte Arabische Emirate: Aktualisierte Verordnung für Kühlschränke
Die Vereinigten Arabischen Emirate haben die technische Verordnung der VAE „Kennzeichnung – Energieeffizienz für Elektrogeräte, Teil 3 – Haushaltskühlgeräte“ aktualisiert.
Die Regelung gilt für brandneue Haushaltskühlschränke, Gefrierschränke und Kühl-Gefrierkombinationen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1.500 Litern, die in die VAE importiert oder dort hergestellt werden. Sie gilt für netzbetriebene Haushaltskühlgeräte, unabhängig davon, ob sie freistehend oder als Einbaugeräte ausgeführt sind.
Von der Verordnung erfasste Geräte müssen die im VAE-Programm für Niederspannungsgeräte (LVE) gemäß dem Emirates Conformity Assessment Scheme (ECAS) festgelegten Anforderungen erfüllen und über ein gültiges Konformitätszertifikat (CoC) verfügen.
Ein Energieeffizienzlabel muss gedruckt, sichtbar und sowohl am Produkt als auch an der Verpackung angebracht sein. Das Label sollte sich im sichtbaren Teil der Produktverpackung befinden, damit es für den Verbraucher leicht zu erkennen ist.
Kühlgeräte für den industriellen oder gewerblichen Einsatz fallen nicht unter diese Verordnung. Kühlgeräte, die zur Kühlung anderer Gegenstände als Lebensmittel bestimmt sind, fallen nicht unter diese Verordnung.
Der vollständige Text der Verordnung ist verfügbar HIER.
Um mehr über die Produktkonformität in den Vereinigten Arabischen Emiraten und das Emirates Conformity Assessment Scheme (ECAS) zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

