Türkei: Neue Regelung für Holzverpackungen
Die Türkei hat eine neue Verordnung zur Wärmebehandlung und Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien aus Holz veröffentlicht.
Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Verfahren und Grundsätze zur Verhinderung der Übertragung und Ausbreitung von Schädlingen über Verpackungsmaterialien aus Holz festzulegen. Diese Verordnung umfasst Richtlinien für die Anwendung der Wärmebehandlung und die Implementierung der ISPM 15-Kennzeichnung sowie der Rückverfolgbarkeitskennzeichnung auf Verpackungsmaterialien aus Holz, die für den Export bestimmt sind. Sie behandelt Themen wie die Ausstellung von Genehmigungszertifikaten, lizenzierte und nicht zugelassene Unternehmen, Lieferanten, Benutzer, Genehmigungen für die Installation von HT/DH-Wärmebehandlungsöfen, den Verkauf von Kennzeichnungsgeräten, Inspektionsprotokolle und die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Das Hauptziel besteht darin, die Verbreitung schädlicher Organismen einzudämmen, die über Verpackungsmaterialien auf Holzbasis transportiert werden.
Diese Verordnung bezieht sich ausschließlich auf Holzverpackungsmaterialien, die alle Produktionsphasen durchlaufen haben und bei denen Schadorganismen beseitigt wurden. Darüber hinaus führt sie die Verwendung eines Sicherheitshologramms ein, wie in den Artikeln 3 und 4 erläutert.
Ab dem 30. Juni 2024 sind Länder, die Produkte in die Türkei verkaufen, verpflichtet, auf der Begleitrechnung Angaben zu den in den Produkten verwendeten Holzverpackungsmaterialien zu machen. Alternativ sollte der Rechnung für das exportierte Produkt das Wärmebehandlungsdiagramm, ein Ausdruck oder ein Bericht über die ISPM 15-Kennzeichnung auf dem Holzverpackungsmaterial beiliegen, wie in Artikel 8 beschrieben.
Der Text der Verordnung ist verfügbar HIER.

