UmfeldEU: Neue Abfallverbringungsverordnung

EU: Neue Abfallverbringungsverordnung

 

Die EU hat einen neuen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen veröffentlicht. Er würde die derzeitige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen ersetzen und die Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) Nr. 2020/1056 ändern.

Der Verordnungsentwurf legt Verfahren und Kontrollregelungen für die Verbringung von Abfällen fest, je nach Ursprungsort, Bestimmungsort und Verbringungsweg, Art der verbrachten Abfälle und Art der Behandlung der Abfälle am Bestimmungsort. Er enthält Verfahrensregeln für die Verbringung von Abfällen innerhalb der Union, durch die Union, aus der Union und in die Union.

Im Vergleich zur aktuellen Verordnung werden neue Ansätze vorgeschlagen:

  • die Umstellung des Austauschs von Verfahrensinformationen und -dokumenten auf elektronische Wege;
  • neue Vorschriften, nach denen sowohl Wirtschaftsbeteiligte als auch Behörden überprüfen müssen, ob aus der EU exportierte Abfälle in den Empfängerländern nachhaltig behandelt werden. Konkret wären Exporte ungefährlicher Abfälle aus der EU in Drittländer, die nicht der OECD angehören, nur zulässig, wenn diese Länder ihre Bereitschaft und Fähigkeit signalisiert haben, (bestimmte) Abfälle aufzunehmen. Außerdem wären exportierende Unternehmen verpflichtet sicherzustellen, dass die Anlagen in den Drittländern, für die ihre Abfälle bestimmt sind, unabhängig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die empfangenen Abfälle umweltverträglich behandelt werden. Für Exporte in Drittländer, die Mitglieder der OECD sind, werden ein Überwachungsmechanismus und eine Schutzmaßnahme vorgeschlagen, um zu verhindern, dass ein Anstieg der Abfallexporte aus der EU in den Empfängerländern Umweltprobleme oder Probleme für die öffentliche Gesundheit verursacht.
  • eine stärkere Durchsetzung der Vorschriften für die Abfallverbringung, einschließlich einer gestärkten Rolle für das Betrugsbekämpfungsamt der EU (OLAF).

Als Datum für die Verabschiedung der neuen Verordnung ist das 4. Quartal 2023 vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf ist verfügbar HIER und seine Anhänge HIER.

Um mehr über das EU-Umweltrecht zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das Product Compliance Institute.

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