Elektronik und ElektrikSchweiz: Entwurf einer Energieeffizienzverordnung

Schweiz: Entwurf einer Energieeffizienzverordnung

 

Die Schweiz hat einen neuen Entwurf einer Energieeffizienzverordnung veröffentlicht, der verschiedene Arten von Haushaltsgeräten betrifft.

Der notifizierte Verordnungsentwurf wird strengere (1-6) oder neuartige (7-8) Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegen für:

  1. Haushaltskühlschränke;
  2. Wäschetrockner für den Haushalt;
  3. Haushaltsgeschirrspüler;
  4. professionelle Kühllagerschränke;
  5. elektrische Warmwasserspeicher;
  6. zentrale und dezentrale Elektroheizungen;
  7. professionelle Geschirrspüler
  8. professionelle Kochgeräte

um ihren jeweiligen Stromverbrauch zu senken und die nationale Sicherheit der Stromversorgung zu erhöhen. Das MEPS wird während der Nutzungsphase dieser Produkte zu Gesamtkosteneinsparungen für Verbraucher und Unternehmen führen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen auf dem Schweizer Markt nicht in Verkehr gebracht werden. Eine einjährige Übergangsfrist ermöglicht den Verkauf nicht konformer Geräte, die vor dem Inkrafttreten auf den Markt gebracht wurden.

Als Datum für die Annahme ist der 3. Oktober 2022 und als Datum für das Inkrafttreten der 1. Januar 2023 vorgeschlagen.

Die neue Verordnung scheint ehrgeizigere Anforderungen an die Energieeffizienz zu stellen als die entsprechende EU-Gesetzgebung.

Die Steigerung der Energieeffizienz ist einer der Pfeiler der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Vor diesem Hintergrund nehmen die geplanten Änderungen der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV, SR 730.02) Anpassungen der Vorschriften für Serienfahrzeuge und -geräte vor. Die meisten Änderungen betreffen Verschärfungen der Effizienzanforderungen für Elektrogeräte, wodurch die Stromeffizienz gestärkt wird. Da diese Verschärfungen über die heute in der EU geltenden Anforderungen hinausgehen, stellen sie technische Handelshemmnisse dar. Gemäss dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse können technische Vorschriften in der Schweiz ausnahmsweise von denjenigen der EU abweichen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.

Die meisten der in dieser Revision enthaltenen Änderungen führen zu einer besseren Nutzung der Stromeffizienzpotenziale bei elektrischen Geräten. Die Anpassungen in den Anhängen 1.1-1.5, 1.14-1.16, 1.18, 2.14 und 2.15 sorgen durch die Festlegung anspruchsvoller Mindestanforderungen an die Stromeffizienz dafür, dass die verkauften Geräte effizienter sind und so Strom sparen.

Die im Vergleich zur EU anspruchsvolleren Effizienzanforderungen stellen ein technisches Handelshemmnis dar. Die in dieser Revision enthaltenen Änderungen verwenden so weit wie möglich die in der EU verwendeten Kategorien, Begriffe und Definitionen. Dadurch werden die Unterschiede zu den europäischen Vorschriften auf ein Minimum beschränkt und die Durchsetzung der neuen Ausnahmen erleichtert.

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