EU: Neuer Entwurf für Ökodesign-Verordnung
Die EU-Kommission hat einen neuen Entwurf einer Ökodesign-Verordnung veröffentlicht.
Der vollständige Name lautet „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG“.
Im Gegensatz zur aktuellen Richtlinie 2009/125/EG sollen bei der Beurteilung des Ökodesigns von Produkten auch Aspekte wie Reparaturmöglichkeit, Aufrüstung, Recycling und Wiederverwendbarkeit einbezogen werden. Auch das Vorhandensein schädlicher Chemikalien soll berücksichtigt werden.
Interessanterweise wäre der Anwendungsbereich der neuen Verordnung im Gegensatz zur bestehenden Richtlinie viel breiter. Sie soll für alle physischen Güter gelten, die auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Komponenten und Zwischenprodukten (wobei in der Verordnung mehrere Ausnahmen definiert sind).
Die neuen Ökodesign-Anforderungen, die von der Kommission künftig in delegierten Rechtsakten weiter ausgearbeitet werden, beziehen sich auf:
a) Haltbarkeit und Zuverlässigkeit des Produkts;
b) Wiederverwendbarkeit des Produkts;
c) Aufrüstbarkeit, Reparaturfähigkeit, Wartung und Überholung des Produkts;
d) das Vorhandensein bedenklicher Stoffe in Produkten;
e) Energieeffizienz und Ressourceneffizienz der Produkte;
f) Recyclinganteil in Produkten;
g) Wiederaufbereitung und Recycling von Produkten;
h) den CO2- und Umwelt-Fußabdruck der Produkte;
i) die voraussichtliche Abfallbildung bei den Produkten.
Der vollständige Text des Verordnungsentwurfs ist verfügbar HIER.
Um mehr über die Produktkonformität, die Ökodesign-Anforderungen in der EU und das EU-CE-Konformitätsbewertungssystem zu erfahren, wenden Sie sich bitte direkt an das Product Compliance Institute.

