VerschiedenesEU: Vorschlag für eine neue Verordnung für Bauprodukte

EU: Vorschlag für eine neue Verordnung für Bauprodukte

 

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten veröffentlicht. Die neue Verordnung würde die bestehende Verordnung (EU) 305/2011 für Bauprodukte aufheben und die neue EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020) ändern.

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (die „Bauproduktenverordnung“ oder BauPVO) legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Die BauPVO gewährleistet das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU. Dies geschieht durch harmonisierte technische Spezifikationen, die eine gemeinsame technische Sprache für die Prüfung und Kommunikation der Leistung von Bauprodukten (z. B. Brandverhalten, Wärmeleitfähigkeit oder Schalldämmung) bieten.

Die Verwendung von Normen ist obligatorisch, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) zitiert werden. Bauprodukte, die unter solche Normen fallen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, die angibt, dass sie die erklärten Leistungen erfüllen. Solche Produkte können dann im Binnenmarkt frei verkehren.

Den EU-Mitgliedstaaten ist es nicht gestattet, zusätzliche Kennzeichnungen, Zertifikate oder Prüfungen zu verlangen. Die BauPVO legt keine Produktanforderungen fest. Die EU-Mitgliedstaaten sind für die Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen an Gebäude und Tiefbauwerke verantwortlich.

Im Umsetzungsbericht der Kommission zur BauPVO2 aus dem Jahr 2016 wurden gewisse Mängel bei der Umsetzung sowie zahlreiche Herausforderungen im Zusammenhang mit u. a. Standardisierung, Vereinfachung für Kleinstunternehmen, Marktüberwachung und Durchsetzung festgestellt, die einer weiteren Prüfung und Diskussion bedürfen.

Mit diesem Vorschlag sollen die folgenden vier Probleme angegangen werden:

Problem 1: Binnenmarkt für Bauprodukte nicht erreicht.

Der Normungsprozess, der den Kern der Bauproduktenverordnung bildet, hat nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt. In den letzten Jahren konnten Entwürfe harmonisierter Normen, die von den europäischen Normungsorganisationen (ESO) entwickelt wurden, nur selten im Amtsblatt (ABl.) zitiert werden, was hauptsächlich auf rechtliche Mängel zurückzuführen war. Die fehlende Zitierung aktueller harmonisierter Normen für Bauprodukte ist ein wesentlicher Faktor, der das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts untergräbt, Handelshemmnisse schafft und den Wirtschaftsakteuren zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand beschert. Veraltete harmonisierte Normen bedeuten auch, dass sie nicht immer marktrelevant sind, da der Prozess nicht mit den Entwicklungen in der Branche Schritt halten kann.

Problem 2: Umsetzungsschwierigkeiten auf nationaler Ebene.

Diese Probleme erhöhen außerdem die Komplexität des Rechtsrahmens und tragen dazu bei, dass die Marktüberwachungsmaßnahmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ausfallen (Qualität und Wirksamkeit). Eine ineffektive Marktüberwachung und Durchsetzung schränkt im Allgemeinen das Vertrauen in den Rechtsrahmen ein und ist daher für Unternehmen ein Hindernis bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Problem 3: Komplexität des Rechtsrahmens/Vereinfachung nicht erreicht.

Harmonisierte technische Spezifikationen bieten eine gemeinsame technische Sprache für die Prüfung und Kommunikation der Leistung von Bauprodukten (z. B. Brandverhalten, Wärmeleitfähigkeit oder Schalldämmung). Die CE-Kennzeichnung gemäß der BauPVO ist mit der Bewertung der Leistung eines Bauprodukts verknüpft und nicht mit seiner Konformität mit den Produktanforderungen, da diese nicht in der BauPVO festgelegt sind. Da dies im Vergleich zu anderen NLF-Gesetzen eine eher außergewöhnliche Situation ist, wird die Bedeutung der CE-Kennzeichnung häufig missverstanden und falsch interpretiert.

Problem 4: Die BauPVO kann umfassendere politische Prioritäten wie den ökologischen und digitalen Wandel sowie die Produktsicherheit nicht erfüllen.

Die verfügbaren harmonisierten Bewertungsmethoden für die Leistung von Bauprodukten decken nur einige Elemente ab, die mit den Umweltauswirkungen wie Verschmutzung zusammenhängen, wurden jedoch nicht im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen festgelegt. Darüber hinaus erlaubt die BauPVO nicht die Festlegung von Umwelt-, Funktions- und Sicherheitsanforderungen für Bauprodukte, wodurch die Möglichkeit zur Behandlung nicht leistungsbezogener Probleme eingeschränkt wird.

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