Südkorea: Neue Kennzeichnungspflicht für wiederaufbereitete Produkte
Südkorea hat eine Überarbeitung der „Durchsetzungsbestimmungen zum Gesetz zur Förderung der Umstellung auf eine umweltfreundliche Industriestruktur“ vorgeschlagen.
Gemäß dem Vorschlag muss auf wiederaufbereiteten Produkten auf der Oberfläche und dem Behälter bzw. der Außenverpackung deutlich die Aufschrift „Wiederaufbereitetes Produkt“ angebracht sein.
Das allgemeine Ziel des Gesetzes besteht darin, zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Volkswirtschaft beizutragen, indem industrielle Aktivitäten positiv vorangetrieben werden, um Energie und Ressourcen einzusparen und die Umweltverschmutzung durch die Förderung des Aufbaus umweltfreundlicher Industriestrukturen zu verringern.
Eine klare Kennzeichnung wiederaufbereiteter Produkte kann zu diesem Ziel beitragen.
Gemäß diesem Gesetz werden für eine Wiederaufbereitung geeignete Produkte vom Minister für Handel, Industrie und Energie und vom Umweltminister gemeinsam aus den Produkten oder Teilen davon ausgewählt und öffentlich bekannt gegeben, die die im Präsidialerlass festgelegten Anforderungen und Kriterien erfüllen; auch andere notwendige Angelegenheiten, wie etwa die Wiederaufbereitungsprozesse der einzelnen Produkte, werden vom Minister für Handel, Industrie und Energie festgelegt und öffentlich bekannt gegeben.

