EAWU: Neue Liste der Produkte, die der EAC-Zertifizierung und Konformitätserklärung unterliegen
Ab dem 1. September 2022 treten neue Listen der nach den Normen der Normen zertifizierungs- und deklarationspflichtigen Produkte in Kraft
Am 30. Dezember 2021 wurde das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 2425 vom 23. Dezember 2021 offiziell veröffentlicht, mit dem aktualisierte Listen von Produkten verabschiedet wurden, die gemäß den Anforderungen der Normen einer Zertifizierung und Konformitätserklärung unterliegen. Die neuen Nomenklaturen ersetzen diejenigen, die durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 genehmigt wurden.
Die neue Version der Liste umfasst 26 Produktarten, von denen jede zusätzliche Unterpositionen für Warengruppen hat. In der durch Dekret Nr. 982 angenommenen Liste wurden 57 Produktarten herausgegriffen (ausgeschlossene und ungültige Positionen ausgenommen). Die neue Liste schließt verschiedene Produktarten aus, für die die technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion/Zollunion (TR EAWU/TR ZU) bereits in Kraft sind. Dies gilt beispielsweise für den Schienenverkehr.
- Rohre und Rohrleitungsteile aus thermoplastischen Kunststoffen.
- Rohrverbindungsstücke: Kugelhähne aus Messing (neu in die Nomenklatur aufgenommen).
- Produkte aus Polymerverbundstoffen für Bauzwecke.
- Zivil- und Dienstwaffen und deren Teile (in der letzten Ausgabe wurde zwischen mehreren Gruppen unterschieden).
- Bauprodukte aus Beton.
- Dichtungsmittel.
- Rohre und Rohrleitungsdetails aus Gusseisen.
- Baumetallprodukte.
- Glas für Architektur- und Bauzwecke (wiederum in der Nomenklatur enthalten).
Für einzelne Positionen ändert sich die Form der Konformitätsbestätigung. So unterliegt beispielsweise in der neuen Liste die Ausrüstung für angewandte Sportarten (Bögen, Säbel, Schwerter) der obligatorischen Zertifikatspflicht, und in der aktuellen Fassung ist die Registrierung einer Konformitätserklärung erforderlich. Und Hochspannungsgeräte (Ventilableiter und Überspannungsableiter für elektrische Fahrzeuge und Stromversorgungsgeräte von Eisenbahnen; elektrische Traktionsgeräte für elektrische Lokomotiven und elektrische Züge; automatische Hochgeschwindigkeitsschalter für Fahrzeuge von Eisenbahnen) sind von der neuen Liste der zertifizierungspflichtigen Waren vollständig ausgeschlossen, solche Produkte (Stromwandler, Spannungswandler, Leistungsschalter usw.) verbleiben jedoch auf der Liste der Waren, die der Konformitätserklärung unterliegen.

