Bisher liegt ein Entwurf vor, der die Frage eines schrittweisen Verbots der Herstellung und des Imports von Einwegplastikprodukten in den EAWU-Mitgliedsländern untersucht.
Das Thema des Verbots von Einwegplastik wurde erstmals 2020 bei einem Treffen mit Vertretern der EAEU-Länder (Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Russland) und Unternehmen aus den Mitgliedsländern diskutiert. Dem Protokoll des Treffens zufolge schlug das Staatliche Komitee für Normung von Weißrussland vor, den Verkehr einer Reihe von Arten von Plastikverpackungen in der EAEU zu verbieten. Das russische Ministerium für Industrie und Handel lehnte dies ab und schlug stattdessen die Erhebung von Steuern und Zöllen, eine erweiterte Herstellerverantwortung und Vermarktungsbeschränkungen vor. Kasachstan unterstützte den letztgenannten Vorschlag.
Die Untersuchung dieser Frage startet im Rahmen einer umfassenden Studie im April dieses Jahres und soll im Juni 2023 abgeschlossen sein. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich Abfälle aus Polymerprodukten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken, welche Einwegprodukte schwer zu sammeln und zu recyceln sind, wie sie schrittweise reduziert werden können und was als Alternative genutzt werden kann.
Abschließend sollen die in der Studie gewonnenen Schätzungen zeigen, wie sinnvoll die Einführung eines schrittweisen Verbots der Einfuhr und Produktion bestimmter Arten ist. Auf dieser Grundlage sollen entsprechende gesetzliche Regelungen erarbeitet werden.

